Nachweise
Im Anerkennungsverfahren der wba gibt es verschiedene Möglichkeiten, bereits erworbene Kompetenzen nachzuweisen. Es können sowohl formal, non-formal als auch informell erworbene Kompetenzen anerkannt werden. Die unterschiedlichen Nachweismöglichkeiten werden im Curriculum für jeden Kompetenzbereich aufgezeigt.
Die eingesandten Nachweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Formal erworbene Kompetenzen
Kompetenzen, die in formellen Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen (z. B. Pflichtschulen, Schulen mit Berufsabschlüssen, Gymnasien und Hochschulen/Universitäten) erworben wurden. Dafür gibt es Nachweise in Form von Zeugnissen, die Leistungen werden zumeist mit dem Schulnotensystem beurteilt.
Im Curriculum der wba können Teile formaler Ausbildungen eingereicht werden:
Teile formaler Ausbildungen ab Sekundarstufe 2: Dies bezieht sich auf einschlägiges Know-how aus Ausbildungen nach der allgemeinen Schulpflicht (9 Schuljahre). Dazu zählen Lehre, AHS Oberstufe, berufsbildende mittlere oder höhere Schulen, Kollegs, Fachhochschulen, Universitäten usw. Um Anerkennung zu finden, muss ein auf die geforderten Inhalte bezogener Nachweis (z. B. Schulzeugnis, Lehrveranstaltungszeugnis) mit positiver Beurteilung eingereicht werden.
Non-formal erworbene Kompetenzen
Kompetenzen, die in Bildungsveranstaltungen außerhalb formeller Bildungs- und Berufsbildungseinrichtungen, also vor allem in Einrichtungen der Erwachsenenbildung (durch die Teilnahme an Lehrgängen, Kursen, Seminaren, Workshops, …) erworben wurden. In der Regel gibt es dafür Kursbestätigungen oder Zertifikate, die jedoch in vielen Fällen keine Leistungsbeurteilung beinhalten.
Im Curriculum der wba können folgende Nachweise non-formal erworbener Kompetenzen eingereicht werden:
Kurse, Seminare, Lehrgänge: Um Anerkennung zu finden, müssen sich die Inhalte dieser Erwachsenenbildungsveranstaltungen zumindest teilweise auf Kompetenzen aus dem Curriculum der wba beziehen.
Tagungen/Konferenzen/Vorträge: Eine Anerkennung von Tagungen/ Konferenzen/Vorträgen u.Ä. ist möglich. Für die Anrechnung von Tagungen/Konferenzen/Vorträgen bedarf es einer Bestätigung.
Informell erworbene Kompetenzen
Dabei handelt es sich um Kompetenzen, die nicht durch Bestätigungen oder Zeugnisse nachweisbar sind.
Der wba ist die Sichtbarmachung und Anerkennung informellen Lernens ein Anliegen. Nachweismöglichkeiten dafür bestehen z. B. durch Kompetenzbestätigungen des Dienst- bzw. Auftraggebers, durch die Teilnahme an Verfahren zur Anerkennung informell erworbener Kompetenzen oder durch das Verfassen eines Papers.
In Absprache mit einer wba-Beraterin können weitere, individuelle Nachweise eingebracht werden.
Diese Nachweise werden in der wba als Äquivalente bezeichnet und müssen immer vom Akkreditierungsrat begutachtet und freigegeben werden.
Im Curriculum der wba können folgende Nachweise informell erworbener Kompetenzen eingereicht werden:
Paper: Bestimmte Kompetenzen können über ein so genanntes Paper nachgewiesen werden. Ein Paper ist eine intensive schriftliche Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Thema und wird durch Expert/innen begutachtet und ist dadurch zusätzlich kostenpflichtig. Kosten: € 80 pro ECTS + € 30 Bearbeitungsgebühr.
Eingeschriebenen wba-Studierenden stehen detaillierte Informationen im Login-Bereich unter Downloads/Informationen zur Verfügung.
Eigene Veröffentlichung: Bei einigen Kompetenzbereichen kann eine eigene Veröffentlichung zum jeweiligen Thema anerkannt werden.
Auslandsaufenthalte: Eine berufliche Tätigkeit oder ein Studium im Ausland im Ausmaß von mindestens drei Monaten kann im Bereich "Interkulturelle Bildung" und "Fremdsprachen" anerkannt werden. Eine schriftliche Bestätigung ist notwendig und wird mit max. 2 ECTS bewertet.
Kompetenzbestätigung durch Dienst- bzw. Auftraggeber: An manchen Stellen kann eine Kompetenz vom Dienst- bzw. Auftraggeber mittels Formblatt bestätigt werden. Voraussetzung ist eine mehrjährige auf die Kompetenz bezogene Praxis und eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung seitens der/des wba-Studierenden.
Für diese Nachweisform gibt es Formulare, die im Login-Bereich zur Verfügung stehen. Ein Dienstzeugnis alleine wird nicht als Kompetenzbestätigung anerkannt, ein Dienstzeugnis kann als Nachweis für die geforderte Praxis eingereicht werden.
Projekt: Die Abwicklung eines Projekts in der Erwachsenenbildung kann für den Nachweis der Kompetenz im Bereich Projektmanagement in Ausmaß von 2 ECTS anerkannt werden. Folgende formale Vorgaben müssen erfüllt sein: der Projektantrag (inklusive Finanzplan) und ein Projektbericht müssen vorgelegt werden. Daraus muss ersichtlich sein, dass die einreichende Person für das Projekt hauptverantwortlich war.
Verfahren zur Anerkennung informell erworbener Kompetenzen: Dabei handelt es sich um eine angeleitete Aufarbeitung und eine Verschriftlichung informell erworbener Kompetenzen. In Österreich gibt es mehrere Verfahren, die informell erworbene Kompetenzen sichtbar machen. Dies sind z. B. das "Kompetenz-Portfolio" des Rings Österreichischer Bildungswerke, das Zertifikat des "Kompetenzanerkennungszentrums" der Volkshochschule Linz, die "Kompetenzbilanz" des Zukunftszentrums Tirol, der "Kompetenz-Check" des Berufsförderungsinstituts und das "Kompetenzprofil" der Kompetenzberatung Kärnten. Da derartige Verfahren einen stark selbstreflexiven Charakter haben, können sie zum Nachweis der personalen und teilweise der sozialen Kompetenz anerkannt werden.
Besuch von geschlossenen Lehrgangsgruppen: Die Entwicklung sozialer und personaler Kompetenzen ist erfahrungsgemäß im Rahmen von längeren Lehrgängen mit gleich bleibender Lerngruppe fast unausweichlich. Es ist daher allen Erwachsenenbildner/innen anzuraten, sich neben dem Besuch von Einzelmodulen auch auf die Lernchancen in Lehrgangsgruppen einzulassen, d. h. - wo immer es für die geforderten Inhalte im Gesamtcurriculum möglich ist - Lehrgänge zu besuchen. Die Teilnahme an geschlossenen Lehrgangsgruppen wird (bei einem Lehrgang von 7 bis 9 Tagen Präsenzzeit 0,5 ECTS; von 10 bis 15 Tagen 1 ECTS; bei länger dauernden Aus- bzw. Weiterbildungslehrgängen 2 ECTS) bei den sozialen oder personalen Kompetenzen angerechnet.
Supervision, Coaching: Supervision und Coaching können aufgrund des selbstreflexiven Charakters für den Nachweis der personalen Kompetenz anerkannt werden.
Abgelegte Prüfungen: Abgelegte Prüfungen können bei den allgemeinen Wahlmodulen eingereicht werden. 1 ECTS z. B. für ein ECDL-Modul, bis zu 2 ECTS z. B. bei abgelegter Cambridge-Prüfung.
Andere Nachweisformen: Die wba ist auch für andere Nachweisformen offen, die jedoch im Vorfeld mit einer wba-Beraterin besprochen und anschließend dem Akkreditierungsrat vorgelegt werden müssen.