Fördermöglichkeiten
Hier können Sie sich über Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland informieren:
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www.kursfoerderung.at
Da es sich bei der wba um ein Anerkennungsverfahren handelt, ist eine Förderung der vollen Summe derzeit nicht immer möglich. Förderungswürdig ist die Zertifizierungswerkstatt, da es sich dabei um eine verpflichtende Präsenzveranstaltung handelt (€ 400,- der € 650,- für das wba-Zertifikat). Nach Einzahlung der Gebühr für das wba-Zertifikat erhalten Sie eine Kostenbestätigung, auf der die Gebühr für die Zertifizierungswerkstatt extra ausgewiesen ist. Diese Bestätigung können Sie für Förderungen einreichen.
Die wba ist kein eigener Rechtsträger, sondern eine Geschäftsstelle des
Bundesinstituts für Erwachsenenbildung. Bei Förderanträgen ist daher das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung anzugeben und nicht die wba.
Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung ist eine anerkannte Bildungseinrichtung.
Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch von unserer
Beraterin Frau Irmgard Stieglmayer.
Weiters können Aufwendungen für berufliche Fortbildung als Werbungskosten (Dienstnehmer/innen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung) bzw. als Aufwendungen (Selbständige im Zuge der Einkommenserklärung) geltend gemacht werden. Entsprechende Zahlungsbelege der wba, die Sie jeweils nach getätigter Einzahlung per E-Mail vom Bundesinstitut für Erwachsenenbildung zugesandt bekommen, gelten als Nachweis für das Finanzamt bzw. die Buchhaltung.