Fördermöglichkeiten
Hier können Sie sich über Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland informieren:
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www.kursfoerderung.at
Nach Einzahlung der Gebühren erhalten Sie eine Kostenbestätigung per Mail. Diese Bestätigung können Sie für Förderungen einreichen.
Die wba ist kein eigener Rechtsträger, sondern eine Geschäftsstelle des
Bundesinstituts für Erwachsenenbildung. Bei Förderanträgen ist daher das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung anzugeben und nicht die wba. Das Bundesinstitut für Erwachsenenbildung ist eine anerkannte Bildungseinrichtung.
Nähere Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie auch von unserer
Beraterin Frau Irmgard Stieglmayer oder bei den
wba-Berater/innen in Ihrem Bundesland.
Weiters können Aufwendungen für berufliche Fortbildung als Werbungskosten (Dienstnehmer/innen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung) bzw. als Aufwendungen (Selbständige im Zuge der Einkommenserklärung) geltend gemacht werden. Entsprechende Zahlungsbelege der wba, die Sie jeweils nach getätigter Einzahlung per E-Mail vom Bundesinstitut für Erwachsenenbildung zugesandt bekommen, gelten als Nachweis für das Finanzamt bzw. die Buchhaltung.