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Weiterbildungsakademie (wba)wba - WeiterbildungsakademieÖsterreich

Fragen und Antworten

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen. Sind noch Fragen für Sie offen? Schicken Sie Ihre Anfrage(n) an info@wba.or.at!



Was sind akkreditierte Angebote?

Für Bildungsanbieter gibt es die Möglichkeit, auf die Curricula der wba zugeschnittene bzw. passende Angebote vom Akkreditierungsrat überprüfen und akkreditieren zu lassen. Diese Angebote werden extra gekennzeichnet und auf der Website der wba  veröffentlicht. Akkreditierte Veranstaltungen werden von der wba garantiert anerkannt.
Nicht-akkreditierte Angebote werden nach einer individuellen Prüfung und Freigabe durch den Akkreditierungsrat anerkannt.



Ist es notwendig einen Qualitätssicherungsvertrag abzuschließen, um Angebote akkreditieren zu lassen?

Ja, dies ist notwendig. Der Qualitätssicherungsvertrag wird einmalig geschlossen. Im Wesentlichen sind darin die Rechte und Pflichten beider Seiten geregelt und werden vertraglich vereinbart. Kern sind Qualitätsstandards, die den gängigen Qualitätssicherungssystemen entsprechen und zu der sich die Bildungsanbieter in Bezug auf die später eingereichten einzelnen Bildungsangebote (nicht in Bezug auf die gesamte Institution) verpflichten.



Wozu verpflichtet sich eine Einrichtung beim Abschluss des Qualitätssicherungsvertrags?
Die Einrichtung verpflichtet sich mit diesem Vertrag zur Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien. Diese beziehen sich auf die fachliche und pädagogische Qualität der zum Einsatz kommenden Personen, auf eine erwachsenenbildungsgerechte Ausstattung, auf adäquate Lernzielkontrollen, auf die Evaluation der Bildungsveranstaltungen und darauf, dass auf Gendergerechtigkeit Bedacht genommen wird.



Ist die Akkreditierung von Angeboten kostenpflichtig?
Für Partnereinrichtungen des kooperativen Systems ist die Akkreditierung kostenlos.
Der Großteil der Projektpartner hat die wba gemeinsam erarbeitet und ins Leben gerufen. Die Kostenfreiheit in diesem Punkt ist die Gegenleistung für die dreijährige intensive Mitarbeit dieser Dachverbände und deren Bildungseinrichtungen.



Wie hoch sind die Kosten einer Akkreditierung für Nicht-Projektpartner?
Nach der ersten erfolgreichen Akkreditierung ist eine Gebühr von € 250,- zu leisten. Die Akkreditierung jedes weiteren Lehrgangs kostet € 150,- die Akkreditierung jedes weiteren Einzelangebots kostet € 40,-.
Für Angebote, die bereits von der wba akkreditiert wurden und die in gleicher Form (Dauer, Inhalt…) wieder durchgeführt werden, ist ein vereinfachtes Verfahren (Wiederholungsantrag) vorgesehen. Für Wiederholungsanträge fallen keine weiteren Kosten an.



Was sind ECTS?
ECTS = European Credit Transfer System: europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen - 1 ECTS entspricht einem Lern- und Arbeitsaufwand von 25 Stunden eines durchschnittlichen Studierenden. Dieser Lern- und Arbeitsaufwand wird auch "workload" genannt. Die wba orientiert sich am workload und rechnet im Sinne der Anschlussfähigkeit an die Universität in ECTS um.



Wie werden die ECTS in der wba berechnet?
Die Berechnung der ECTS erfolgt durch die Ermittlung des workload (= Lern- und Arbeitsaufwand). 25 Stunden workload ergeben 1 ECTS. Dieser workload lässt sich wie folgt ermitteln:
  • Vortrag/Tagung/Konferenz (Veranstaltungen mit Informationscharakter) = Präsenzzeit = workload (z. B. Tagung mit 8 Stunden = ca. 0,3 ECTS)
  • Seminar/Kurs/Workshop (Veranstaltungen mit hoher Eigenaktivität und Beteiligung) = Präsenzzeit mal 1,5 = workload (z. B. ein dreitägiges Seminar mit 24 Stunden = ca. 1,5 ECTS)
  • Lehrgang (mind. 7 Lehrgangstage) = Präsenzzeit mal 2 = workload (z. B. ein 10-tägiger Lehrgang mit insgesamt 80 Stunden = ca. 6,5 ECTS)
Die Berechnung der ECTS und die Bewertung der zur Akkreditierung eingereichten Angebote erfolgt durch die Mitarbeiter/innen der wba. Nach Begutachtung durch den Akkreditierungsrat wird die einreichende Bildungsstelle darüber informiert, mit wie vielen ECTS das Angebot bewertet wurde.



Können wba-Studierende nur akkreditierte Angebote zur Anerkennung einreichen?
Nein, es können auch nicht-akkreditierte Angebote seitens der wba-Studierenden eingereicht werden. Der Unterschied besteht darin, dass akkreditierte Angebote bereits im Vorfeld bewertet wurden und daher sicher anerkannt werden und nicht-akkreditierte Angebote erst nach einer individuellen Prüfung und Freigabe durch den Akkreditierungsrat anerkannt werden.



Auf diese Website wird an manchen Stellen von Anerkennung gesprochen und an anderen Stellen von Akkreditierung. Was ist der Unterschied?
Der Begriff "Anerkennung" nimmt auf die Überprüfung und Zuordnung der eingereichten Nachweise, Zeugnisse, Bestätigungen usw. der wba-Studierenden Bezug.
Der Begriff "Akkreditierung" bezieht sich auf die Überprüfung und die Anerkennung der Bildungsangebote, die Bildungseinrichtungen zur Akkreditierung einreichen.


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